Londoner Richterin verweigert Assange Freilassung auf Kaution

Nachdem die britische Richterin Vanessa Baraitser am 4.1. die Auslieferung des WikiLeaks-Gründers Julian Assange an die USA abgelehnt hatte (vgl. SAS 1/21), lehnte dieselbe Richterin zwei Tage später seinen Antrag auf Freilassung gegen Kaution ab.

Sie hatte den Auslieferungsantrag mit der knappen Begründung abgelehnt, Assange sei in den USA suizidgefährdet und die Gefängnisbehörden könnten seine Sicherheit nicht gewährleisten. Man würde erwarten, daß sie aus dem gleichen Grund angesichts seiner physischen und psychischen Gesundheitsprobleme eine Freilassung auf Kaution aus einem britischen Hochsicherheitsgefängnis gewähren sollte. Aber sie tat es nicht.

Sie argumentierte, wenn Assange freigelassen würde, werde er möglicherweise die Kaution aufgeben und das Land verlassen, was er in Großbritannien vor Jahren schon einmal getan hatte, als er in der ecuadorianischen Botschaft in London Asyl beantragte. Und falls er sich wieder zur Flucht entscheide, habe er „riesige Unterstützungsnetzwerke“, die ihm dabei helfen würden, nachdem WikiLeaks schon Edward Snowden bei der „Flucht nach Rußland“ geholfen habe. (In Wirklichkeit entzog das US-Außenministerium Snowden den Paß, so daß er in einem Moskauer Flughafen festsaß.) Die Anwälte des US-Justizministeriums erwägen, gegen die negative Auslieferungsentscheidung der Richterin Berufung einzulegen.

Am 6.1. schaltete die LaRouche-Organisation eine halbseitige Anzeige in der Washington Times mit der Überschrift „Snowden und Assange begnadigen, LaRouche rehabilitieren! Stoppt den Betrug“.

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