IGH-Urteil zur deutschen Mitschuld am Völkermord wegen Waffenverkaufs an Israel

Am 30.4. wies der Internationale Gerichtshof (IGH) mit 15:1 Stimmen den Antrag Nicaraguas ab, Deutschland mit einer einstweiligen Verfügung aufzuerlegen, Waffenlieferungen an Israel einzustellen und die Finanzierung des UN-Palästina-Hilfswerks UNRWA wieder aufzunehmen (dies hat Deutschland Ende April schon getan). Das Gericht lehnte aber auch den Antrag Deutschlands ab, den Fall zu verwerfen, und wird die Untersuchung fortsetzen.

Nicaragua hatte argumentiert, daß Deutschland „seine Hilfe für Israel, insbesondere die militärische Unterstützung, den Export und die Genehmigung des Exports von militärischer Ausrüstung und Kriegswaffen, unverzüglich aussetzen muß, da diese Hilfe dazu verwendet wird oder verwendet werden könnte, schwere Verstöße gegen die Völkermordkonvention, das humanitäre Völkerrecht oder andere zwingende Normen des allgemeinen Völkerrechts zu begehen oder zu erleichtern“.

Deutschland behauptete dagegen, alle Normen des Völkerrechts und die Völkermordkonvention einzuhalten, und der größte Teil der an Israel gelieferten militärischen Ausrüstung sei operativ oder defensiv – darunter 3000 Panzerabwehrwaffen. Diese Behauptung wurde vom jordanischen Ex-Premier Aun Schaukat Al-Chasauneh, der einzigen Gegenstimme im Richtergremium, widerlegt. In seiner schriftlichen Stellungnahme nennt er verschiedene an Israel gelieferte Waffen, die gewöhnlich für Angriffe auf Zivilisten verwendet werden, allem voran Panzerabwehrwaffen, „insbesondere wenn sie gegen einen Feind eingesetzt werden, der keine Panzer hat, wie es in Gaza der Fall ist“.

IGH-Präsident Nawaf Salam wies bei der Erläuterung der Entscheidung darauf hin, daß die Untersuchung andauert, und erinnerte alle Staaten an „ihre internationalen Verpflichtungen bei der Weitergabe von Waffen an Konfliktparteien, kein Risiko einzugehen, daß diese völkerrechtwidrig eingesetzt werden“. Nicaraguas Regierung zeigte sich „erfreut über das Ergebnis ihrer Kampagne“ und erinnerte daran, daß der IGH bereits in seiner früheren Entscheidung in dem von Südafrika angestrengten Verfahren auf die Gefahr eines Völkermordes in Gaza hingewiesen hatte (vgl. SAS 5, 9, 12/24).

Wie auch immer die Untersuchung ausgeht, Nicaraguas IGH-Klage hat zweifellos bereits eine nützliche politische Wirkung, die es für Deutschland und alle anderen Länder, die Waffen verkaufen und Kriege finanzieren, schwerer macht.

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