Regionalrat der Abruzzen beschließt Gesetzesentwurf für Bankentrennung

Seit dem 25.5. haben in Italien fünf Regionalversammlungen (in etwa vergleichbar mit deutschen Bundesländern) eine Resolution oder einen Gesetzentwurf für das nationale Parlament für eine Glass-Steagall-artige Bankentrennung beschlossen. Lombardei, Piemont und Venetien stimmten für Resolutionen, Toskana und jetzt Abruzzen für Gesetzentwürfe. Laut der Verfassung können im Parlament in Rom Gesetzentwürfe von verschiedenen Seiten eingebracht werden: Parlamentarier, Regierung, Regionalräte oder als Unterschrifteninitiative aus der Bevölkerung.

Der Gesetzentwurf 179/2015, eingebracht von Marinella Sclocco aus der Regionalregierung von der Demokratischen Partei (DP), folgt dem Text, den 2013 der Regionalrat der Toskana beschlossen hatte.

In der Debatte vor der Abstimmung erklärte der Sprecher der Partei Forza Italia, Gianni Chiodi, ein früherer Regionalgouverneur, seine Gruppe sei für die Bankentrennung und werde zustimmen. Allerdings wertete er die Initiative etwas ab, indem er sagte, es gebe in Rom ohnehin schon Gesetzentwürfe aller Parteien.

Dem setzte Gouverneur Luciano D’Alfonso von der DP entgegen, die regionale Initiative könne sehr wichtig werden, wenn in einer Parlamentsdebatte Differenzen auftreten. Er nannte Beispiele aus der Vergangenheit, wo Fraktionschefs in Rom angesichts von Widerständen in den eigenen Reihen solche formalen Entwürfe von Regionalräten benutzten, um die anderen zu überzeugen.

Damit brachte D’Alfonoso zum Ausdruck, daß die Entwürfe der Regionalräte der Abruzzen und der Toskana, wo die DP die Mehrheit hat, den Gesetzentwurf der Partei im Senat in Rom inhaltlich beeinflussen können. Tatsächlich sieht gerade dieser Entwurf anders als alle anderen im Finanzausschuß des Senats nur eine Pseudo-Bankentrennung vor, und es wird darin sogar die Bail-in-Regelung der EU unterstützt.

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