Italien begräbt den EU-Bankenrettungsfonds

Frankreich und Deutschland haben die neuen Schuldenregeln bei einem Treffen ihrer Außenminister beschlossen, ohne die italienische Forderung zu berücksichtigen, die Kapitalkosten in einem separaten Budget zu verbuchen. Daraufhin verlegte sich die Regierung Meloni auf ihren Plan B mit einem Veto gegen die Reform des EU-Bankenrettungsfonds, des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM.

Am Tag nach der Entscheidung über den neuen Stabilitätspakt, am 21.12., stimmte die italienische Abgeordnetenkammer auf Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses gegen die Ratifizierung des ESM. Die Oppositionspartei M5S (Fünf Sterne) stimmte mit der Lega und den Fratelli d’Italia (FdI) dafür, der dritte Koalitionspartner Forza Italia (FI) enthielt sich (insgesamt 184 Nein, 72 Ja und 44 Enthaltungen). Seither hat die EU kein wirkliches Sicherheitsnetz für Banken, weil der vorhandene, von den Banken finanzierte Abwicklungsfonds SRM zu klein ist, um eine Krise einer „systemrelevanten“ Bank zu bewältigen.

Die Lega war schon immer gegen die Ratifizierung, aber lange war unklar, was die FdI von Ministerpräsidentin Meloni tun würde. Wie der Anführer der Nein-Kampagne, der Lega-Senator Claudio Borghi, gegenüber Journalisten erklärte, waren die FdI zwar immer gegen den ESM, warteten aber das Ergebnis der Verhandlungen über den Stabilitätspakt ab. Da die Regierung nicht beide Vorschläge ablehnen konnte, „haben wir uns für den entschieden, der für Italien am schädlichsten ist“.

So schrieb der Haushaltsausschuß in seiner Abstimmungsempfehlung, daß es dem ESM „an geeigneten Mechanismen fehlt, um die Beteiligung des Parlaments zu gewährleisten“, und daß dies „die Möglichkeit des Parlaments gefährden könnte, weitere Zahlungen des zweckgebundenen Kapitals zu überwachen“. Mit anderen Worten: Es ist inakzeptabel, daß gemäß dem Vertrag die ESM-Verwalter ohne Zustimmung des Parlaments Milliarden an zweckgebundenem Kapital von den Mitgliedstaaten abrufen und innerhalb einer Woche auszahlen können.

Ende Dezember lief die Übergangsfrist aus, in der der SRM bis zum Inkrafttreten der ESM-Reform durch staatliche Kreditlinien gestützt wurde. Die EU-Mitgliedsländer haben nun zwei Möglichkeiten: die Übergangsfrist verlängern oder das Sicherheitsnetz ohne Sicherheitsnetz zu lassen.

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