EU uneins bei UN-Resolution zum Waffenstillstand

Am 27.10. verabschiedete die UN-Generalversammlung eine nicht bindende Resolution für einen humanitären Waffenstillstand im Gazastreifen. Die von Jordanien und anderen arabischen Staaten eingebrachte Resolution wurde mit großer Mehrheit angenommen: 120 Länder stimmten dafür, 45 enthielten sich und 15 stimmten dagegen. Die Abstimmung ist von großer politischer Bedeutung, da sie die internationale Isolierung der von den USA unterstützten, rechten israelischen Regierung zeigt.

Israels UN-Botschafter Gilad Erdan sprach von einem „Tag der Schande“ und leugnete die humanitäre Krise in Gaza. Am 30.10. erschien er bei der UN theatralisch mit einem gelben Stern auf der Brust.

Die Europäer waren sehr gespalten. Einige Länder enthielten sich, darunter Deutschland, Großbritannien und Polen, andere stimmten dafür – Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, Irland, Luxemburg, Malta, Slowenien und die Schweiz -, vier andere – Österreich, Kroatien, Ungarn und Tschechien schlossen sich den USA und Israel an und lehnten ab.

Bemerkenswert ist, daß die Länder, die sich enthielten oder ablehnten, Washingtons Argumente übernahmen: daß die Resolution „Hamas nicht verurteilt“, „nicht die Freilassung der Geiseln fordert“ und „Israels Recht auf Verteidigung gegen Aggression“ nicht bekräftigt. Der verabschiedete Text entlarvt solche Argumente jedoch als unredlich.

In der Präambel der Resolution heißt es: „…verurteilt alle Gewaltakte gegen palästinensische und israelische Zivilisten, einschließlich aller Terrorakte und wahllosen Angriffe sowie aller Akte der Provokation, Aufwiegelung und Zerstörung“. Punkt 7 „fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Zivilisten, die rechtswidrig gefangengehalten werden, und fordert ihre Sicherheit, ihr Wohlergehen und eine humane Behandlung im Einklang mit dem Völkerrecht“.

Auf das Verteidigungs-Argument wird nur implizit eingegangen; gleich im ersten Satz heißt es, daß sich die Generalversammlung „von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen leiten“ läßt. Und Artikel 51 dieser Charta bekräftigt das Recht jeder Nation, sich gegen äußere Angriffe zu verteidigen. Trotz einiger Unzulänglichkeiten ist das Ziel der Resolution eindeutig, durch eine Waffenruhe Menschenleben zu schützen.

Der französische UN-Vertreter Nicolas de Rivière, der für die Resolution stimmte, betonte das: „Nichts kann das Leiden von Zivilisten rechtfertigen. Alle Opfer verdienen unser Mitgefühl, alle Leben sind gleichwertig und es gibt keine Hierarchie zwischen ihnen.“ Er bedauerte, daß die Resolution nicht ausdrücklich die Hamas verurteilt, doch „wir müssen einen sicheren, schnellen, ungehinderten und nachhaltigen humanitären Zugang zum Gazastreifen garantieren“.

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