Trumps Begnadigung von Assange bleibt dringend notwendig

Die britische Richterin Vanessa Baraitser hat am 4.1. den Antrag auf Auslieferung des WikiLeaks-Gründers Julian Assange an die USA mit der Begründung abgelehnt, er sei psychisch krank und es bestehe die Gefahr, daß er in einem US-Gefängnis Selbstmord begehe. Eine Anhörung über seine Freilassung auf Kaution wurde für den 6.1. angesetzt. Assanges Unterstützer begrüßten diesen Sieg, auch wenn die Richterin die Spionagevorwürfe des US-Justizministeriums gegen ihn nicht zurückwies und sogar andeutete, daß er auch nach britischen Gesetzen wegen Geheimnisverrats angeklagt werden könnte. Die US-Anwälte deuteten an, Berufung einzulegen.

Alle Beteiligten sind sich darüber im klaren, daß eine vollständige Begnadigung durch Präsident Donald Trump der einzige Weg ist, um Assanges körperlichen und geistigen Verfall, der die überraschende Ablehnung der Auslieferung verursachte, zu beenden.

Der Chefredakteur von WikiLeaks Kristinn Hrafnsson merkte an, dies sei „ein Tag mit einem Sieg für Julian Assange“, aber nicht unbedingt für den Journalismus. „Seien wir vorsichtig mit unserer Siegesfeier. Wie Stella sagte, wird der Kampf nicht vorbei sein, bis Julian nach Hause gehen und mit ihr und den Jungs sein kann“ – gemeint sind Assanges Verlobte Stella Moris und die kleinen Kinder des Paares.

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