Grüne in Deutschland als verfassungsfeindlich entlarvt

Die begründeten Zweifel, daß die deutschen Grünen und ihre Ideologie mit dem demokratischen Grundgesetz unvereinbar sind, wurden in der vergangenen Woche durch mehrere politische Entwicklungen verstärkt.

Erst entschied der Bundeswahlausschuß in einem mittleren politischen Erdbeben, daß die vorgeschlagene Landesliste der Grünen im Saarland für die Bundestagswahl nicht rechtmäßig aufgestellt wurde. Zuvor hatte der saarländische Landeswahlausschuß am 30.7. entschieden, die Listenaufstellung entspreche nicht dem Wahlgesetz, wogegen der Landesparteivorstand Einspruch erhob. Daraufhin ging der Fall am 2.8. vor den Bundeswahlausschuß, der entschied, der Ausschluß der Grünen von der Wahl sei wegen der festgestellten schweren Verstöße gegen das Wahlgesetz gerechtfertigt. Das bedeutet, daß die Grünen im Saarland am 26.9. nicht wählbar sind, außer Direktkandidaten in den Wahlkreisen.

Das Urteil ist auch eine schallende Ohrfeige für die grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock und den Bundesvorstand, der sich massiv in die Aufstellung der Landesliste einmischte. Baerbock wollte eine weibliche Spitzenkandidatin, doch der Parteitag der saarländischen Grünen Mitte Juni nominierte einen männlichen Kandidaten, nachdem die Kandidatin mit nicht einmal 30% der Stimmen gescheitert war. Mit einer künstlichen „Mobilisierung der Parteibasis“ erzwang daraufhin der Bundesvorstand einen zweiten Parteitag, der unter Ausschluß „unzuverlässiger“ Delegierter am 17.7. eine Spitzenkandidatin nominierte.

Da das Grundgesetz „demokratische und faire“ Wahlen garantiert, ist dies bereits ein Beleg für die Mißachtung des Grundgesetzes bei den Grünen. Und ihr Vorschlag in der vergangenen Woche, ein neues Superministerium für Klimaschutz zu schaffen, mit weitreichenden Befugnissen, in alle Haushaltsfragen der Regierung einzugreifen und Vetos gegen Gesetze einzulegen, ist ein offener Verstoß gegen das Haushaltsrecht der Ministerien. Ein solches Superministerium hat keine Grundlage im Grundgesetz. Die Fixierung der Grünen auf ein solches Ministerium zeigt einmal mehr, daß sie eher in Putsch-Optionen denken, als auf dem Boden der verfassungsrechtlich garantierten demokratischen Verfahren zu bleiben.

Leider wird dieser Punkt von den anderen Parteien nicht angemessen aufgegriffen, sie kritisieren den Vorschlag der Grünen meist nur als Wahlkampftrick. Der Punkt wird jedoch in einem 145-seitigen Dokument angesprochen, das eine Bürgerinitiative „Arbeitsgemeinschaft Neubesinnung“ bundesweit unter politischen und anderen Amtsträgern verbreitet. Sie weist darauf hin, daß die Ideologie und die politischen Pläne der Grünen gegen mehrere Grundgesetzartikel verstoßen. Pläne für eine zwangsweise Senkung des Pro-Kopf- Energieverbrauchs, damit verbunden Pläne zur Verringerung der Wohnraum-Quadratmeter, auf denen ein Bürger leben darf, sowie die Umstellung auf erneuerbare Energien, die zu lebensgefährlichen großflächigen Stromausfällen führt, seien Gründe genug, vor Gericht zu ziehen. Parlamentarier werden aufgerufen, in ihrer Funktion als Verfassungsorgane Klage gegen grüne Projekte beim Verfassungsgericht einzureichen.

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