Deutsches Gerichtsurteil könnte die Grünen stoppen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.11. entschieden, daß die vor einem Jahr von der Bundesregierung beschlossene Umschichtung der nicht verbrauchten Mittel zur Kompensation von COVID-Schäden in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) gegen die „Schuldenbremse“ in der Verfassung verstößt und damit rechtswidrig ist. Damit steht die Regierung vor einem Finanzloch von 60 Milliarden Euro für ihre überambitionierten Klimaprojekte, die bis Ende 2026 ein Gesamtvolumen von 216 Mrd.€ vorsehen. Die 2011 in Kraft getretene Schuldenbremse begrenzt das Haushaltsdefizit des Bundes strikt.

Das Urteil sei das Worst-Case-Szenario für die Ampelkoalition, kommentierte der Ökonom Jens Südekum von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, der Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen berät. Bislang scheint nur die Finanzierung des Energieeffizienzprogramms gesichert, das den Austausch von Heizungsanlagen in Privathaushalten subventionieren soll, alles andere steht laut Südekum auf dem Prüfstand. Die Subventionen für den Strompreis und für die Ansiedlung der Chipindustrie in Deutschland stehen zur Kürzung an.

Die Regierung versucht, die Folgen des Urteils herunterzuspielen: Habeck verkündete, die geplanten grünen Projekte würden mit weniger Geld trotzdem durchgeführt – eine unrealistische Vorstellung. Auch die Mobilisierung neuer Gelder in der Größenordnung von 60 Mrd.€ ist problematisch, da die oppositionelle CDU, die diesen Fall vor das höchste deutsche Gericht gebracht und gewonnen hat, gegen jeden neuen Trick der Regierung klagen würde. Und die Plünderung anderer Haushaltsposten würde zu derartigen Spannungen zwischen den drei Koalitionspartnern führen, daß die Regierung zerbrechen könnte. Die SPD würde sich gegen Kürzungen bei Sozial- und Beschäftigungsprojekten sträuben, während die Ausrufung eines „Klimanotstands“ zur Aussetzung der Schuldenbremse, was SPD und Grüne erwägen, auf erbitterten Widerstand der FDP stoßen würde.

Auch gegen eine Verschiebung der geplanten Investitionen in eine spätere Phase des Klimafonds, etwa 2024-25, würde die CDU vor dem Verfassungsgericht klagen. So oder so wird Deutschland immer weniger regierbar – selbst wenn diese Regierung abgelöst wird, aber die neue Regierung an der Fixierung auf den „Klimaschutz“ festhält, anstatt sich auf überfällige Investitionen in die Realwirtschaft zu konzentrieren, insbesondere in die klassische Infrastruktur und eine verläßliche Energieversorgung, etwa mit Kernkraft. Für solche Investitionen kann und muß die Schuldenbremse definitiv gelockert werden, weil die geförderten Projekte weit mehr realen Wohlstand schaffen würden, als die Investitionen betragen.

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