Spanische Bankia wird nach Gerichtsurteil alle vom „Bail-in“ geschädigten Anleger entschädigen

Wie wir berichteten, fällte der Oberste Gerichtshof Spaniens am 27.1. ein Urteil, das weitreichende Folgen für die ganze Europäische Union und die Schweiz haben kann (s. SAS 5/16). Er entschied, daß die große Sparkasse Bankia 2011 kleine Anleger beim Verkauf von „Vorzugsaktien“ betrogen hat, weil sie dabei ihre eigene Finanzlage falsch darstellte. Als Bankia später bankrott ging und vom Staat mit 22 Mrd.€ gerettet wurde, wurden diese Aktien per Bail-in eingezogen und Zehntausende Familien verloren hohe Summen.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs bezog sich nur auf die zwei Anleger, die in dem konkreten Fall geklagt hatten, aber Tausende weitere klagen ebenfalls auf die Rückgabe ihres Geldes. Bankia entschied sich nun für eine außergerichtliche Einigung und bietet etwa 200.000 Anlegern an, ihnen auf einen einfachen schriftlichen Antrag hin ihr Geld innerhalb von zwei Wochen mit 1% Zinsen zurückzuzahlen. Die Gesamtsumme liegt nach Angaben der Bank bei knapp 1,8 Mrd.€.

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