Neue EU-Richtlinien sabotieren Infrastrukturinvestitionen

Nicht zuletzt wegen des notwendigen Wiederaufbaus von Infrastruktur, die durch die Sturzfluten Mitte Juli in Deutschland, Belgien und den Niederlanden zerstört wurde, aber auch im Hinblick auf Projekte in Europa allgemein sorgen die neuen Leitlinien der EU-Kommission für Investitionen im Infrastrukturbereich für Unsicherheit.

Am 29.7. veröffentlichte die EU-Kommission ihre neuen Leitlinien für Infrastrukturinvestitionen; diese sollen „dazu beitragen, daß bei zukünftigen Investitionen und der Entwicklung von Infrastrukturprojekten (von Gebäuden und Netzinfrastrukturen bis zu einem breiten Spektrum an baulichen Systemen und Vermögenswerten) Klimaerwägungen durchgängig berücksichtigt werden. Auf diese Weise können europäische institutionelle Anleger und private Investoren fundierte Entscheidungen über Projekte treffen, die mit dem Übereinkommen von Paris und den Klimazielen der EU vereinbar sind.“

Der Leitfaden werde der EU helfen, den Green Deal zu verwirklichen und ihre Ausgaben umweltfreundlicher zu gestalten. „Sie stehen im Einklang mit einem Pfad zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um –55 % (Nettoemissionen) bis 2030 und zur Klimaneutralität bis 2050…“ Angeblich wirke sich der Klimawandel bereits negativ auf die Infrastruktur aus.

Dann geht die Kommission zum Offensichtlichen bis Lächerlichen über: „So erfordern beispielsweise Bauvorhaben in Gebieten, die wahrscheinlich vom Anstieg des Meeresspiegels betroffen sein werden, besondere Aufmerksamkeit. Ebenso müssen in Bezug auf die Wärmetoleranz von Bahngleisen eher die prognostizierten steigenden Höchsttemperaturen als historische Werte berücksichtigt werden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, jene Infrastrukturen, die an die Anforderungen einer klimaneutralen und klimaresilienten Zukunft angepaßt sind, eindeutig zu ermitteln und folglich in sie zu investieren.“

Bei Infrastruktur mit einer Lebensdauer über das Jahr 2050 hinaus sollten Betrieb, Instandhaltung sowie Stillegung klimaneutral erfolgen, „was auch Aspekte der Kreislaufwirtschaft umfassen kann wie etwa das Recycling oder die Umnutzung von Werkstoffen“. Bevor Projekte beginnen, müsse es eine „Bewertung der Klimarisiken“ geben.

Dies bedeutet, daß Infrastrukturprojekte – Eisenbahnen, Wasserstraßen, Autobahnen, Brücken, Hochwasserschutz und andere –, wenn sie überhaupt noch verwirklicht werden, durch bürokratische Klimaschutz-Prozeduren noch mehr verzögert werden als bereits jetzt.

Infrastrukturprojekte hängen auch stark von der Verfügbarkeit von Stahl zu erschwinglichen Preisen ab, aber geplante neue EU-Strafzölle auf Waren aus Ländern auf einer schwarzen Liste der Kommission für „Klimarisiken“ -wo China an vorderster Stelle steht – würden den Import von kostengünstigem Stahl aus China behindern. Nachdem die Kommission über Jahrzehnte Europas Stahlerzeugung wegen angeblicher „Überkapazitäten“ massiv zurückgefahren hat, ist eine Produktion in Europa in den erforderlichen Mengen heute nicht mehr möglich, und sie wird enorm teuer, wenn mit Wasserstoff produziert wird, wie es die Kommission vorschreibt. Die neuen EU-Richtlinien sind daher ein Plan für eine langfristige Deindustrialisierung in Europa.

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