Die Montanunion als mögliches Modell für eine Südwestasien-Friedenskonferenz

Eine israelisch-palästinensische Lösung wird der Region keinen Frieden bringen, wenn nicht auch ein Friedensabkommen mit Syrien, wo Israel noch immer die Golanhöhen besetzt hält, und dem Libanon geschlossen wird. Darüber hinaus braucht man eine Annäherung zwischen den USA und dem Iran. Eine große Friedenskonferenz für Südwestasien wäre angebracht – nicht nach dem Vorbild der gescheiterten Madrider Friedenskonferenz von 1992, sondern nach den Grundsätzen, die Lyndon LaRouche im April 1994 in seinem „Oasenplan“ dargelegt hat.

Angesichts der extremen Verbitterung zwischen Israelis und Palästinensern erklärte LaRouche: „Bevor wir eine politische Lösung finden können, müssen beide Parteien ein wirtschaftliches Eigeninteresse an einer politischen Lösung haben.“ Damit würde nicht das Pferd von hinten aufgezäumt, wie viele behaupten, die darauf bestehen, daß man zuerst eine politische Lösung aushandeln muß, bevor man sich mit der wirtschaftlichen Seite befaßt. „In diesem Fall schlage ich vor, daß wir die oft akzeptierte soziologische Sichtweise von Verhandlungen und großer Politik fallen lassen. Ich schlage vor, daß nicht nur die materielle, sondern auch die psychologische Wirkung der Entwicklung auf den Zustand des individuellen Geistes der Schlüssel zu einer friedlichen Entwicklung dieses Planeten in der kommenden Periode ist.“

Es gibt neuere historische Beispiele, die dieses Prinzip bestätigen: die Konferenzen und Verhandlungen zur Vorbereitung des Pariser Vertrages von 1951 über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, „Montanunion“). Sie gilt als Ursprung der Europäischen Union, war aber vor allem für den Wiederaufbau der europäischen Volkswirtschaften, die wenige Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg noch immer in Trümmern lagen, von entscheidender Bedeutung. Deutschland, der frühere Motor der europäischen Industrienationen, war geteilt und besetzt, was sein Potential für eine rasche Erholung und eine erneute zentrale Rolle in der europäischen Wirtschaft hemmte. Frankreichs Verbitterung gegenüber Deutschland war noch nicht abgeklungen, es versuchte, das kohlereiche Saarland zu annektieren.

Einige europäische Staatsmänner hatten einen besseren Vorschlag: daß die kohle- und stahlerzeugenden Länder eine Organisation souveräner Staaten gründen, die den Zugang zu den notwendigen Ressourcen für die Wiederbelebung, Ausweitung und Weiterentwicklung der europäischen Stahlindustrie verwaltet, wovon alle Beteiligten profitieren. Diese waren Westdeutschland, die Benelux-Staaten, Frankreich und Italien. Da die europäische Wirtschaft in das Atomzeitalter eintreten sollte, wurde als Schwesterorganisation auch die Europäische Atomgemeinschaft gegründet.

Es lohnt sich, die Präambel des Pariser Vertrags zu zitieren:

„…in der Erwägung, daß der Weltfriede nur durch schöpferische, den drohenden Gefahren angemessene Anstrengungen gesichert werden kann;

in der Überzeugung, daß der Beitrag, den ein organisiertes und lebendiges Europa für die Zivilisation leisten kann, zur Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen unerläßlich ist,

in dem Bewußtsein, daß Europa nur durch konkrete Leistungen, die zunächst eine tatsächliche Verbundenheit schaffen, und durch die Errichtung gemeinsamer Grundlagen für die wirtschaftliche Entwicklung aufgebaut werden kann,

in dem Bemühen durch die Ausweitung ihrer Grundproduktionen zur Hebung des Lebensstandards und zum Fortschritt der Werke des Friedens beizutragen,

entschlossen, an die Stelle der jahrhundertealten Rivalitäten einen Zusammenschluß ihrer wesentlichen Interessen zu setzen, durch die Einrichtung einer wirtschaftlichen Gemeinschaft den ersten Grundstein für eine weitere und vertiefte Gemeinschaft unter Völkern zu legen, die lange Zeit durch blutige Auseinandersetzungen entzweit waren, und die institutionellen Grundlagen zu schaffen, die einem nunmehr allen gemeinsamen Schicksal die Richtung weisen können,

haben [wir] beschlossen, eine Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu gründen,…“

Der Grundsatz „Frieden durch Entwicklung“ geht hieraus klar hervor. Es sei darauf hingewiesen, daß der Vertrag in keiner Weise die Souveränität der Mitgliedstaaten verletzte oder in Frage stellte, da er auf der souveränen Entscheidung der einzelnen Staaten beruhte. Die durch den Vertrag geschaffenen Institutionen, wie eine Kommission, eine Versammlung und ein Gericht, hatten lediglich die Aufgabe, die Verpflichtungen aus dem Vertrag umzusetzen.

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