Die finanziellen Mächte hinter der Umweltbewegung: Beispiel Deutschland

In der Welt am Sonntag vom 25.4. erschien unter dem Titel „Goliaths fürs Klima“ ein langes, detailliertes Exposé über die mächtigen Lobbygruppen, die eng mit der deutschen Regierung bei der „grünen“ Gesetzgebung gegen Industrie, Energie und Landwirtschaft zusammenarbeiten. Weit entfernt von den Graswurzelgruppen besorgter Bürger in der Vergangenheit, sind dies heute Institutionen, die riesige Geldmittel von reichen Familienstiftungen und auch von Regierungen erhalten. Sie sitzen am Tisch der Beiräte der Regierung, während Vertreter der Großindustrie, die von der Gesetzgebung am meisten betroffen sind, ausgeschlossen sind.

Ein paar Beispiele für Deutschland: Der Naturschutzbund NABU soll im Zeitraum 2020-23 rund 47 Mio. € Regierungsgelder erhalten, das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung über 25 Mio. €, der WWF über 16 Mio., der Mercator- Klimarat über 5 Mio. €, der Naturschutzbund BUND 7,5 Mio. € und die Gruppe Climate Analytics 1,6 Mio. €. Zudem soll die Denkfabrik Agora Energiewende vom Umweltministerium mit knapp 2 Mio. € gefördert werden.

Hinzu kommen erhebliche internationale Mittel: Die Hewlett- und die Rockefeller-Familienstiftungen sind Geldgeber der European Climate Foundation in Den Haag, die eine Schlüsselrolle zwischen der EU und den nationalen Regierungen, vor allem Berlin, einnimmt. ECF-Direktor war bis 2018 Caio Koch-Weser, früher bei der Weltbank, dann stellv. deutscher Finanzminister und stellv. Vorsitzender der Deutschen Bank, ein Mann, der tief in der internationalen Finanzelite verankert ist. Auch die Stiftung Mercator finanziert die ECF. Was die Aktivisten auf der Straße betrifft, so erhält die „Fridays for Future“-Bewegung u. a. Gelder vom US-amerikanischen Climate Emergency Fund. Dabei geht es nicht nur um Energie oder Klimaschutz. In Deutschland gibt es eine konzertierte Aktion, um sicherzustellen, daß die nächste Regierung von einer grünen Kanzlerin geführt wird.
Zu diesem „Regimewechsel“ trägt auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei, das den Klagen von Umweltgruppen, darunter „Fridays for Future“, stattgegeben hat. Die Kläger argumentieren, daß die im Klimaschutzgesetz 2019 vorgesehenen Maßnahmen nicht weit genug gehen. Das Gesetz verpflichtet Deutschland, die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu senken, legt aber nicht fest, welche Maßnahmen danach ergriffen werden müssen, um das erklärte Ziel von nahezu 0 % bis 2050 zu erreichen. Laut dem Gerichtsurteil stellt dies eine inakzeptable Belastung für künftige Generationen dar und verstößt damit gegen deren von der Verfassung garantierte Freiheiten.

Die Regierung versprach umgehend, die Gesetze noch vor der Bundestagswahl am 26. September zu korrigieren. Dies gibt den Grünen starken Auftrieb, was sich auch in den jüngsten Umfragen widerspiegelt, die ihnen einen leichten Vorsprung vor der CDU-CSU bescheinigen.

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