Bankentrennung: Die Schweiz bekommt eine zweite Chance

Magdalena Martullo-Blocher, Tochter des SVP-Gründers und selbst Nationalrätin, erinnerte das Nachrichtenportal Watson (29.4.) daran, daß die Bankentrennung, die SVP und Sozialisten 2009 nach der staatlichen Rettung der UBS vorgeschlagen hatten, das Debakel der Credit Suisse (CS) verhindert hätte.

„Der risikoreichere Teil einer Bank hätte separat in Konkurs gehen können“, sagte sie. Doch bei der „Too big to fail-Regelung“ habe man das Problem eines Bank-Runs gar nicht behandelt, und die Sicherstellung der Liquidität „überließ man der Nationalbank. Die CS braucht jetzt so hohe Beträge, daß nicht einmal die Nationalbank dafür eingerichtet ist und der Bund einspringen muß. Allein die Bundesgarantie entspricht 1,5-mal dem jährlichen Bundesbudget!“

Die damals vorgeschlagene Reform hätte die Verluste verhindert, die Privatkunden, Pensionskassen und Versicherer nun durch die CS-Liquidation erleiden. So hat sich Migros, der zweitgrößte Einzelhändler der Schweiz (nach Coop), einer wachsenden Zahl von CS-Kunden angeschlossen, die gegen die Abschreibung der AT1 (Co-Co)-Anleihen der Bank klagen. Die Migros-Pensionskasse hat 110 Mio. Franken verloren, davon 100 Mio. mit Co-Co-Anleihen und 10 Mio. durch die Abwertung der CS-Aktien. Unter einer Glass-Steagall Bankentrennung wäre es einer Pensionskasse untersagt, in solche hochriskanten Instrumente zu investieren.

Die Chancen der Kläger stehen schlecht, da ihre Verträge ausdrücklich besagen, daß der Wert in besonderen Fällen wie einem drohenden Konkurs oder einem notwendigen staatlichen Eingriff vollständig abgeschrieben wird. Letztlich ist es jedoch eine politische Entscheidung, die davon abhängt, ob die rechtliche Begründung für die Abschreibung – d.h. der von der Regierung ausgerufene Notstand – legitim ist oder nicht.

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